Besondere
Situation der Zwangsarbeiterinnen
Der
Arbeitseinsatz von Frauen
Durchschnittlich
waren etwa 25% der ausländischen Arbeitskräfte weiblich.
Unter den Osteuropäern waren es ungefähr die Hälfte.
Der größte Teil der ausländischen Frauen war zwischen
16 und 22 Jahre alt.
Auf die körperliche
Leistungsfähigkeit der Frauen wurde kaum Rücksicht genommen.
Wie ihre männlichen Kollegen wurden sie zu harter körperlicher
Arbeit eingesetzt. Im Rheinland und in Westfalen waren das vor allem
die Eisen-, Stahl- und Metallindustrie. Auch in der Landwirtschaft
arbeiteten viele ausländische Zivilarbeiterinnen.
Kinder
In den Lagern
lebten auch Kinder, die zusammen mit ihren Müttern deportiert
worden waren, sowie dort geborene Säuglinge. Sie erlitten ein
besonders hartes Schicksal. Durch die mangelhafte Versorgung war
ihre Entwicklung nicht sichergestellt. So kam es immer wieder zu
Todesfällen. Wie ihre Mütter waren auch die Kinder schutzlos
den Bombenangriffen ausgesetzt. Schienen die Kinder kräftig
genug, wurden auch sie zu Arbeiten herangezogen.
Schwangerschaften
und Geburten
Schwangere Osteuropäerinnen
durften ihre Kinder nicht in einem deutschen Krankenhaus zur Welt
bringen. Vielmehr mussten sie in den Krankenbaracken ihres Lagers
oder im Zimmer ihrer Unterkunft entbinden.
Für gebärende
"Ostarbeiterinnen“ war eine Befreiung von körperlicher
Arbeit von zwei Wochen vor bis sechs Wochen nach der Geburt vorgesehen.
Nur selten wurde diese Schutzzeit jedoch eingehalten. Tatsächlich
wurden die Frauen schnellstmöglich, meist schon nach wenigen
Tagen, wieder an ihre Arbeitsstelle geführt – und das
zum Teil mit ihren Säuglingen.
In Waltrop befand
sich das größte Entbindungs- und Abtreibungslager für
Polinnen, Ukrainerinnen und Russinnen. Dieses Lager nahm Schwangere
aus ganz Westfalen auf. Da die NS-Führung daran interessiert
war, möglichst viele Schwangerschaften abzubrechen, wurde mindestens
ein Drittel der im Lager nachweisbaren Frauen zur Abtreibung eingewiesen.
Eine Chance, sich dem zu widersetzen, hatten sie nicht.
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